ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für den Autoteile-Verkauf der Firma
ErsatzTeileCenter EXPERTTRADE
Inhaber Viktor Jede
Schönholzer Str. 2
16227 Eberswalde

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote an Privatpersonen und Kaufleute, egal ob mündlich oder schriftlich, ob in Werbemedien oder im Internet sind stets unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestellung der Ware oder Dienstleistung und
zwar zu den an diesem Tage gültigen Preisen zustande. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche,
die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Unsere Preise enthalten, soweit es sich um Privatpersonen handelt, die gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Versand und andere
Warennebenkosten werden gesondert berechnet.

3. Bestellung und Anzahlung

Werden wir vom Kunden beauftragt, eine Sache oder Dienstleistung zu beschaffen, können wir vom Kunden für die erforderlichen Aufwendungen zur Ausführung des Auftrages eine Anzahlung verlangen. Tritt der Kunde von seiner Bestellung
zurück, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen, die uns durch die Bestellung des Kunden entstanden sind, mit der Anzahlung zu verrechnen, mindestens aber mit 25,00 EUR und höchstens mit 50 % vom Bestellwert.

4. Lieferung

Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart sind.

Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen
ist.

Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

5. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks entgegenzunehmen.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 16 % bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 20 % bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das
Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.

Für Mahnungen werden Mahnkosten von 25,00 EUR berechnet. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht
dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Kaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen:

Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem
Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.

Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet
sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner
unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.

Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 25 %, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich
das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von
Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum

7. Gewährleistung und Sachmängelhaftung

Wir haften für Sachmängel entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Für Neue Ware haften wir auf die Dauer von 24 Monaten. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Ware beim Kunden. Mängel sollten nach Möglichkeit kurzfristig gerügt
werden.

Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offenkundige Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Eingang beim Kunden schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels. Hiervon
unberührt bleibt die dem Kunden obliegende unverzügliche Untersuchungspflicht der Ware. Nach Ablauf der Frist gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen,
es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Privatpersonen nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.

Sollten 3 Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.

Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder
Zahlung.

Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde b) die Ware unsachgemäß montiert wurde c) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind d) natürlicher Verschleiß der Ware vorliegt

Die Ware ist sauber im Originalzustand und in der Originalverpackung beizubringen.

8. Haftung

8.1 Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer
ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für
die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Verkäufer in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Allgemeine Regelungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für Kaufleute Stadt Eberswalde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.

10. Kostenvoranschlag

Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Ersatzteilekosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10 % von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig,
vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar.

Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.

Eberswalde, 1 September 2009
Jede Viktor

 

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